Die Potsdamer Konferenz und die Teilung Deutschlands
Nach Kriegsende steht Deutschland unter vollständiger Verfügungsgewalt der Siegermächte. Vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 treffen sich im Potsdamer Schloss Cecilienhof die Alliierten der Anti-Hitler-Koalition: die Sowjetunion, die USA und Großbritannien. Gegenstand der Verhandlungen sind die künftigen Grenzen im Osten Europas, die Verwaltung des besetzten Deutschen Reiches und der andauernde Krieg in Asien. Als Hauptstreitpunkt erweist sich die Festlegung der Westgrenze Polens. Das Land erhält schließlich die deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße – als Kompensation für den Verlust eigener Gebiete im Osten an die Sowjetunion, die Stalin bereits 1939 nach seinem Pakt mit Hitler besetzt hatte. Die »großen Drei« einigen sich auch auf den »geordneten und humanen Transfer« deutscher »Bevölkerungsteile« Polens, der Tschechoslowakei und Ungarns, der die meist gewaltsame Vertreibung von Millionen Zivilisten nach sich zieht. Eine Nachbarschaft mit Deutschen ist in diesen Ländern nach den Kriegserfahrungen nicht mehr denkbar. Das übrige Staatsgebiet des Deutschen Reiches wird in vier Besatzungszonen, die frühere Reichshauptstadt in vier Sektoren aufgeteilt. Doch das alliierte Zweckbündnis gegen den Nationalsozialismus zerbricht, der Kalte Krieg beginnt. Die deutsche Teilung endet erst mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 und dem Abzug der Alliierten 1994.
Potsdam-Cecilienhof, 25. Juli 1945: Die »großen Drei« – Premierminister Winston Churchill (1874 – 1965) für das Vereinigte Königreich, Präsident Harry S. Truman (1884 – 1972) für die USA und der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare Josef Stalin (1878 – 1953) für die Sowjetunion – zu Beginn der Konferenz.
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Deutschland in den Grenzen von 1937 nach den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz – mit einer amerikanischen, britischen, französischen und russischen Besatzungszone, vier Sektoren in Groß-Berlin und den deutschen Ostgebieten unter polnischer und sowjetischer »Verwaltung«.
Stiftung Haus der Geschichte, EB.Nr.1987/3/061